AGB - DIENSTLEISTUNGEN

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1.) Allgemeines und Vertragsabschluss:
Die
Firma Techno-Z Braunau Technologiezentrum Gesellschaft m.b.H., Industriezeile 54, 5280 Braunau, Tel.: +43(0)7722/67350-0, Fax: +43(0)7722/67350-8206, Firmenbuch Nr.: FN31311x, UID Nr.: ATU 38514808 im folgenden kurz Techno-Z genannt, ist Wiederverkäufer von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Z. 14 TKG unter Aufsicht der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstraße 77-79, 1060 Wien, Tel.: +43(0)1/58058-0, Fax: +43(0)1/58058-9191, E-Mail: rtr.@rtr.at; insbesondere auch von IP-Telefonie. Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur auf Grund nachstehender Bedingungen, die mit Unterschrift als anerkannt gelten. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; dies bis zu unserer Auftragsbestätigung.

2.) Preise:
Es gelten die Preise laut Preisliste

3.) Die angebotenen Dienstleistungen werden seitens Techno-Z in technisch einwandfreiem Zustand, entsprechend dem Stand der Technik bereitgestellt. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der jeweiligen Freischaltung bzw. mit der dokumentierten Freigabe durch den Installationstechniker. Allfällige Schäden an Geräten und Räumlichkeiten sind vom Übernehmer sofort bei Übernahme bekanntzugeben. Für Schäden, die erst nach der Übergabe durch den Übernehmer bekanntgegeben werden, haftet das Techno-Z nur, wenn der Übernehmer nachweist, dass der Schaden bereits vor Übergabe bestanden hat. Störungen der Dienstleistungen hat der Übernehmer unverzüglich dem Techno-Z anzuzeigen. Störungen werden vom Techno-Z in der Regelentstörungszeit entsprechend den weiterverkauften Diensten behoben. Sollte dem Techno-Z von den TK-Betreibern ein Störungsentgelt in Verrechnung gebracht werden, ist das Techno-Z berechtigt, diese Störungsentgelte an den Übernehmer weiterzuverrechnen.

4.) Vergabezeit:
Die Dienstleistungen werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit erbracht. Diese unbefristeten Dauerschuldverhältnisse können von jeder Vertragspartei am Schluss eines jeden Kalendertages unter Einhaltung einer 1monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei mindestens 1 Tag vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Bei späterem Zugang wird sie 1 Monat nach ihrem Zugang wirksam.

5.) Verzug:
Erfolgt die Rückstellung von Geräten nicht am vereinbarten Erfüllungsort bzw. zur vereinbarten Zeit, verrechnet der Vergeber auf das Entgelt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Die Verzugszinsen werden bis zur vollständigen Rückstellung des vergebenen Gegenstandes verrechnet. In diesem Zeitraum läuft auch die Miete des jeweiligen gemieteten Dienstes weiter. Weiters ist das Techno-Z berechtigt, sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (Inkassokosten, rechtsanwaltliche Tätigkeit) an den Übernehmer weiterzuverrechnen. Unbeschadet dessen ist das Techno-Z berechtigt, unmittelbar bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges hinsichtlich der vermieteten Dienste nach 5 Tagen ab Zugang der Abrechnung an den Übernehmer die Weiterleitung der gemieteten Dienste abzubrechen.

6.) Datenschutz:
Das Techno-Z ermittelt und verarbeitet die in § 87 Z. 4 und 5 TKG genannten Stamm- und Vermittlungsdaten. Diese Stamm- und Vermittlungsdaten werden für Zwecke der Besorgung der vermittelten Dienste und damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verarbeitet und übermittelt.
Im Sinne der Bestimmungen des TKG gespeicherte Vermittlungsdaten werden binnen 6 Monaten nach Bezahlung der entsprechenden Entgelte gelöscht. Inhaltsdaten werden unmittelbar nach Erbringung der Leistung gelöscht.

7.) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht. Als Gerichtsstand wird das für Braunau am Inn jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart, soweit ein Gegenverbrauch im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu richten sind.