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1.)
Allgemeines und Vertragsabschluss:
Die
Firma Techno-Z Braunau Technologiezentrum Gesellschaft m.b.H.,
Industriezeile 54, 5280 Braunau, Tel.: +43(0)7722/67350-0, Fax:
+43(0)7722/67350-8206, Firmenbuch Nr.: FN31311x, UID Nr.: ATU 38514808
im
folgenden kurz Techno-Z genannt, ist Wiederverkäufer von
Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Z. 14 TKG unter Aufsicht der
Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstraße 77-79, 1060 Wien,
Tel.: +43(0)1/58058-0, Fax: +43(0)1/58058-9191, E-Mail: rtr.@rtr.at;
insbesondere auch von IP-Telefonie. Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen
nur auf Grund nachstehender Bedingungen, die mit Unterschrift als anerkannt
gelten. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; dies bis zu
unserer Auftragsbestätigung.
2.) Preise:
Es gelten die Preise laut Preisliste
3.) Die angebotenen Dienstleistungen werden
seitens Techno-Z in technisch einwandfreiem Zustand, entsprechend dem Stand der
Technik bereitgestellt. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der jeweiligen
Freischaltung bzw. mit der dokumentierten Freigabe durch den
Installationstechniker. Allfällige Schäden an Geräten und Räumlichkeiten sind
vom Übernehmer sofort bei Übernahme bekanntzugeben. Für Schäden, die erst nach
der Übergabe durch den Übernehmer bekanntgegeben werden, haftet das Techno-Z
nur, wenn der Übernehmer nachweist, dass der Schaden bereits vor Übergabe
bestanden hat. Störungen der Dienstleistungen hat der Übernehmer unverzüglich
dem Techno-Z anzuzeigen. Störungen werden vom Techno-Z in der
Regelentstörungszeit entsprechend den weiterverkauften Diensten behoben. Sollte
dem Techno-Z von den TK-Betreibern ein Störungsentgelt in Verrechnung gebracht
werden, ist das Techno-Z berechtigt, diese Störungsentgelte an den Übernehmer
weiterzuverrechnen.
4.)
Vergabezeit:
Die Dienstleistungen werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit erbracht. Diese
unbefristeten Dauerschuldverhältnisse können von jeder Vertragspartei am Schluss
eines jeden Kalendertages unter Einhaltung einer 1monatigen Kündigungsfrist
aufgekündigt werden. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei mindestens 1
Tag vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Bei
späterem Zugang wird sie 1 Monat nach ihrem Zugang wirksam.
5.)
Verzug:
Erfolgt die Rückstellung von Geräten nicht am vereinbarten Erfüllungsort bzw.
zur vereinbarten Zeit, verrechnet der Vergeber auf das Entgelt Verzugszinsen in
Höhe von 12 % p.a. Die Verzugszinsen werden bis zur vollständigen Rückstellung
des vergebenen Gegenstandes verrechnet. In diesem Zeitraum läuft auch die Miete
des jeweiligen gemieteten Dienstes weiter. Weiters ist das Techno-Z berechtigt,
sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (Inkassokosten, rechtsanwaltliche
Tätigkeit) an den Übernehmer weiterzuverrechnen. Unbeschadet dessen ist das
Techno-Z berechtigt, unmittelbar bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges
hinsichtlich der vermieteten Dienste nach 5 Tagen ab Zugang der Abrechnung an
den Übernehmer die Weiterleitung der gemieteten Dienste abzubrechen.
6.)
Datenschutz:
Das Techno-Z ermittelt und verarbeitet die in § 87 Z. 4 und 5 TKG genannten
Stamm- und Vermittlungsdaten. Diese Stamm- und Vermittlungsdaten werden für
Zwecke der Besorgung der vermittelten Dienste und damit in Zusammenhang
stehenden Leistungen verarbeitet und übermittelt.
Im Sinne der Bestimmungen des TKG gespeicherte Vermittlungsdaten werden binnen 6
Monaten nach Bezahlung der entsprechenden Entgelte gelöscht. Inhaltsdaten werden
unmittelbar nach Erbringung der Leistung gelöscht.
7.)
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag gilt österreichisches materielles Recht. Als Gerichtsstand wird das für
Braunau am Inn jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart, soweit ein
Gegenverbrauch im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu richten sind.
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