AGB - VERGABE

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1.  Allgemeines und Vertragsabschluss:
Die Firma Techno-Z Braunau Technologiezentrum Gesellschaft m.b.H., Industriezeile 54, 5280 Braunau, Tel.: +43(0)7722/67350-0, Fax: +43(0)7722/67350-8206, Firmenbuch Nr.:
FN31311x, UID Nr.: ATU 38514808 wird im folgenden kurz Techno-Z genannt.
Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur auf Grund nachstehender Bedingungen, die spätestens mit Unterschrift als anerkannt gelten. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; dies bis zu unserer Auftragsbestätigung.

2.  Preise:
Zur Berechnung kommen die am Tag der Vergabe gültigen Preise

3.  Übergabe und Übernahme:
Die vergebenen Geräte werden seitens Techno-Z in technisch einwandfreiem Zustand und sofort einsatzfähig übergeben. Soweit Räume vermietet werden, befinden sich diese in ordnungsgemäßem Zustand. Die Räume werden sauber übergeben. Allfällige Schäden an Geräten und Räumen sind vom Übernehmer sofort bei Übernahme bekannt zu geben. Für Schäden, die erst nach der Übergabe durch den Übernehmer bekannt gegeben werden, haftet der Vergeber nur, wenn der Übernehmer nachweist, dass der Schaden bereits vor Übergabe bestanden hat.
Der Beweis wird vom Übergeber erst dann als geführt betrachtet, wenn ihm vom Übernehmer hinsichtlich des Schadens ein Sachverständigengutachten eines in die Liste der Österreichischen gerichtlichen Sachverständigen eingetragenen Mitgliedes vorgelegt wird.

4.  Rückstellung der Gegenstände:
Der Erfüllungsort für die Übergabe der Fahrnisse ist das Büro des Vergebers. Die Rückstellung der Gegenstände hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Vergebene Seminarräume sind besenrein, versperrt und geräumt von sämtlichen Fahrnissen des Übernehmers zu übergeben. Die Übergabe ist erst mit Rückstellung sämtlicher Schlüssel abgeschlossen. Für Schäden während der Benützung der Geräte und Seminarräume haftet der Übernehmer. Der Vergeber behält sich das Recht vor, allenfalls eingetretene Schäden bis längstens 14 Tage nach Beendigung der Vergabe dem Übernehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle sind die Schäden längstens binnen 8 Tagen ab Bekanntgabe vollständig vom Übernehmer zu bezahlen.

5.   Verzug:
Erfolgt die Rückstellung nicht am vereinbarten Erfüllungsort bzw. zur vereinbarten Zeit, verrechnet der Vergeber auf das Entgelt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a.. Die Verzugszinsen werden bis zu vollständigen Rückstellung des vergebenen Gegenstandes verrechnet.

6.   Zahlungsbedingungen:
Sofern nichts anderes in diesen AGB aufscheint, sind Rechnungen sofort nach Erhalt netto ohne Skonto zu bezahlen. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Übernehmers ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Übernehmers zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Der Übernehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Mahnspesen, Inkassokosten, sowie Kosten des vorprozessualen Einschreitens einer Rechtsvertretung in Rechnung gestellt werden und verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten.

7.   Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht. Als Gerichtsstand wird das für Braunau am Inn jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.