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1.
Allgemeines und Vertragsabschluss:
Die Firma Techno-Z Braunau Technologiezentrum Gesellschaft m.b.H.,
Industriezeile 54, 5280 Braunau, Tel.: +43(0)7722/67350-0, Fax:
+43(0)7722/67350-8206, Firmenbuch Nr.:
FN31311x, UID
Nr.: ATU
38514808
wird im folgenden kurz Techno-Z genannt.
Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur auf Grund nachstehender
Bedingungen, die spätestens mit Unterschrift als anerkannt gelten. Alle unsere
Angebote sind unverbindlich und freibleibend; dies bis zu unserer
Auftragsbestätigung.
2. Preise:
Zur Berechnung
kommen die am Tag der Vergabe gültigen Preise
3.
Übergabe und Übernahme:
Die vergebenen Geräte werden
seitens Techno-Z in technisch einwandfreiem Zustand und sofort einsatzfähig
übergeben. Soweit Räume vermietet werden, befinden sich diese in ordnungsgemäßem
Zustand. Die Räume werden sauber übergeben. Allfällige Schäden an Geräten und
Räumen sind vom Übernehmer sofort bei Übernahme bekannt zu geben. Für Schäden,
die erst nach der Übergabe durch den Übernehmer bekannt gegeben werden, haftet
der Vergeber nur, wenn der Übernehmer nachweist, dass der Schaden bereits vor
Übergabe bestanden hat.
Der Beweis wird
vom Übergeber erst dann als geführt betrachtet, wenn ihm vom Übernehmer
hinsichtlich des Schadens ein Sachverständigengutachten eines in die Liste der
Österreichischen gerichtlichen Sachverständigen eingetragenen Mitgliedes
vorgelegt wird.
4.
Rückstellung der Gegenstände:
Der Erfüllungsort für die
Übergabe der Fahrnisse ist das Büro des Vergebers. Die Rückstellung der
Gegenstände hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Vergebene Seminarräume
sind besenrein, versperrt und geräumt von sämtlichen Fahrnissen des Übernehmers
zu übergeben. Die Übergabe ist erst mit Rückstellung sämtlicher Schlüssel
abgeschlossen. Für Schäden während der Benützung der Geräte und Seminarräume
haftet der Übernehmer. Der Vergeber behält sich das Recht vor, allenfalls
eingetretene Schäden bis längstens 14 Tage nach Beendigung der Vergabe dem
Übernehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle sind die Schäden
längstens binnen 8 Tagen ab Bekanntgabe vollständig vom Übernehmer zu bezahlen.
5.
Verzug:
Erfolgt die Rückstellung nicht
am vereinbarten Erfüllungsort bzw. zur vereinbarten Zeit, verrechnet der
Vergeber auf das Entgelt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a.. Die Verzugszinsen
werden bis zu vollständigen Rückstellung des vergebenen Gegenstandes verrechnet.
6.
Zahlungsbedingungen:
Sofern nichts anderes in diesen
AGB aufscheint, sind Rechnungen sofort nach Erhalt netto ohne Skonto zu
bezahlen. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet.
Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentlichen Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Übernehmers ein oder werden Umstände bekannt, welche
die Kreditwürdigkeit des Übernehmers zu mindern geeignet sind, werden sämtliche
Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Der Übernehmer erklärt sich damit
einverstanden, dass Mahnspesen, Inkassokosten, sowie Kosten des vorprozessualen
Einschreitens einer Rechtsvertretung in Rechnung gestellt werden und
verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten.
7.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht. Als Gerichtsstand wird
das für Braunau am Inn jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.
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